AGB

 

A. VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertragsschluss für Schnupperstunden kommt konkludent (durch schlüssiges Handeln) im Studio zustande, indem der/die Vertragspartner*in an einem Kurs teilnimmt bzw. sich dafür auf der Website anmeldet. 

Der Vertragsschluss für Wertkarten, FLEX-Tarife und das Company-Programm kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen der/die Vertragspartner*in und Adelheid Huber (im Folgenden: Tanzstudio) zustande.

Der Vertrag kann geschlossen werden

–  online unter www.kotch-and-rhapsody.de. Durch das Klicken auf den Button “Zahlungspflichtig bestellen” kommt der Vertrag zustande.

– durch ein vom Tanzstudio bereitgestelltes Formular

Bei Minderjährigen oder unmündigen Personen muss die Anmeldung/ der Vertrag von einem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter geschlossen werden. Dieser wird dann Vertragspartner des Studios. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesem Fall auch für die minderjährige Person.

Personen, die eine FLEX-Card gekündigt haben, dürfen sich erst wieder mind. sechs Monate nach Wirksamwerden der Kündigung neu für eine solche Karte anmelden. Die Anmeldung zu einer Wertkarte ist davon nicht betroffen. Diese Regelung kann in einer Einzelfallentscheidung vom Tanzstudio zurückgenommen werden, wenn angemessen.

B. VERTRAGSGEGENSTAND

Entgeltliche Leistungen
Das Studio gewährt während der offiziellen Öffnungszeiten gegen Entgelt festgelegte Leistungen wie Kurse oder Seminare.

  • Definition „Kurs“
    Ein Kurs ist eine Kurseinheit und kann 45 Min., 60 Min., 75 Min. oder 90 Min. dauern. Er wird immer als ein Kurs abgerechnet.
  • Änderungen im Kursplan
    Das Studio behält sich vor, das Kursangebot zu verändern und ist dabei nicht an bestimmte Tanzstile, Lehrkräfte und Zeiten gebunden. In den bayerischen Schulferien bietet das Studio gegebenenfalls einen reduzierten Ferienstundenplan an oder schließt für die Ferienzeit. An gesetzlichen Feiertagen sowie dem Buß- und Bettag ist das Tanzstudio geschlossen.

    Privatstunden
    Unter Privatstunden fällt die Erarbeitung von Soli und Duetten sowie Unterricht in Aerial Hoop oder anderen Kursen. Die Anfrage von Privatstunden erfolgt durch den Kunden per E-Mail an das Tanzstudio.

    Stornierungen oder Umbuchungen von Privatstunden von Montag bis Freitag sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Stornierungen oder Umbuchungen von Privatstunden am Wochenende sind bis zum vorherigen Freitag um 15 Uhr kostenfrei möglich. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Umbuchung wird die volle Gebühr für die gebuchte Stunde fällig.

    Das Tanzstudio behält sich das Recht vor, Privatstunden aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit des Trainers/der Trainerin) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. 

  • Company-Programm
    Das Company-Programm ist ein Programm mit einer Laufzeit von 10 Monaten und endet anschließend automatisch. Daher muss der Vertrag nicht gekündigt werden. 

    Eine Teilnahme am Company-Programm ist auch ohne reguläre Anmeldung im Tanzstudio möglich, jedoch unterscheiden sich die Kosten für das Programm von denen bei einer regulären Anmeldung. Wird eine zu Beginn des Company-Programms bestehende Anmeldung innerhalb der 10-monatigen Laufzeit gekündigt, ist dies dem Tanzstudio mitzuteilen und die Kosten werden entsprechend angepasst. Die Kosten sind im Handbuch des Company-Programms, welches alle Teilnehmer*innen zu Programmstart erhalten, aufgelistet.
  • Gutscheine
    Gültigkeit
    Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre gültig.

    Einlösung
    Gutscheine, welche über die Website www.kotch-and-rhapsody.de (Tanzstudio) erworben wurden, können nur gegen Kurse und Gutscheine, welche über die Website https://34b2d6-18.myshopify.com/ (Tanz-Shop) erworben wurden, können nur gegen Waren eingelöst werden.

    Verlängerung
    Für jede Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben.

  • Preisanpassungsrecht
    Das Studio ist berechtigt, Preise anzupassen. 

Unentgeltliche Leistungen
Aus der Bereitstellung unentgeltlicher Zusatzleistungen (wie z.B. eine(n) Freund(in) kostenlos mitzubringen, Aktionen wie dem “Zuckerl”, die Nutzung des WLANs, Studio-Nutzung, etc.) erwächst kein Anspruch auf die Nutzung der Zusatzleistung. Das auf Grund der Zusatzleistung Geleistete kann deshalb nicht zurückgefordert werden, weil keine Verbindlichkeit bestanden hat. 

C. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bedingungen
Kindertarife gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag.

Regelmäßige Zahlungen
Es wird entweder einmalig im Voraus (Wertkarten wie z.B. Fünferkarten, Zehnerkarten, …) oder aber monatlich gezahlt (FLEX-Tarife und Company-Programm). Die monatliche Zahlung ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten und wird jeweils zum 1. eines Monats fällig. Der Betrag wird per SEPA-Lastschrift vom Tanzstudio eingezogen. Bei von der/ dem Vertragspartner*in zu vertretenden Rücklastschriften berechnet das Tanzstudio die hierdurch jeweils konkret entstehenden Bankgebühren.

Aussetzen der regelmäßigen Zahlungen
Die monatlichen Zahlungen für die Standorte Nittenau und Roding werden im August ausgesetzt, da sich das Tanzstudio dort im Gegensatz zu den Standorten Stadtamhof und Pentling nur stundenweise einmietet.

Anmeldung
Bei der Anmeldung für eine Wertkarte (z.B. Fünferkarte, Zehnerkarte, …), zum FLEX-Tarif bzw. zum Company-Programm, ist eine einmalige Anmeldegebühr laut aktuellen Preisangaben zu zahlen.  

Die Anmeldegebühr entfällt ab der Anmeldung des zweiten direkten Familienmitglieds (= Eltern, Kinder einschl. Stief- oder Pflegekinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister inkl. Halbgeschwister) ab dem 1.1.24.

Erstattung
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags.
Versäumte Unterrichtseinheiten können jederzeit in anderen Kursen nachgeholt werden.

D. ZUGANGSBERECHTIGUNGEN

Die aktuelle Anzahl der verfügbaren und verbrauchten Kurseinheiten ist jederzeit online einsehbar. Man checkt sich für jeden Kurs über den Last-Minute-CheckIn oder die Tanzstudio-App ein.  

Zugang vor Ort
Zugang zum Umkleidebereich besteht in Stadtamhof durch einen Zahlencode. Die/der Kursteilnehmer*in verpflichtet sich, den Zugangscode für die beiden Türen nicht an Dritte weiterzugeben.

App-Zugang und Übertragung
Die/der Vertragspartner*in verpflichtet sich, den Tarif nur höchstpersönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen. Überlässt er/sie den App-Zugang wissentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,– EUR beanspruchen und den Vertrag außerordentlich kündigen. 

E. VERTRAGSENDE

Wertkarten
Wertkarten sind einen bestimmten Zeitraum (siehe aktuelle Preisangaben) gültig. Daher ist keine Kündigung nötig. Bei Bedarf können Wertkarten bei Zahlung einer Bearbeitungsgebühr um 3 Monate verlängert werden.

FLEX-Tarif
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses.

Verträge geschlossen vor dem 01. März 2022 (Altverträge): Es gelten die Kündigungsfristen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam vereinbart wurden, maximal jedoch drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

Verträge geschlossen ab dem 01. März 2022 (Neuverträge): Die Kündigungsfrist zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit beträgt einen Monat. 

Automatische Vertragsverlängerung
Wird ein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen weiteren Monat.

Form und Zugang der Kündigung
Die Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Eine mündliche Kündigung, ist nicht ausreichend. Wurde der Vertrag online geschlossen, steht dem Kunden zur Kündigung die Möglichkeit der Formular-Kündigung über die Website zur Verfügung. 

Regelung zu beitragsfreien Zeiträumen:
Sofern für einen Standort betrieblich festgelegte beitragsfreie Monate (z. B. der Monat August) bestehen, verlängert sich die Kündigungsfrist kalendarisch um die Dauer des beitragsfreien Zeitraums. Damit wird sichergestellt, dass die vertraglich vereinbarte Anzahl an vollen Beitragsmonaten innerhalb der Kündigungsfrist erbracht wird.

Beispiel: Erfolgt eine Kündigung zum 31. Juli, umfasst die einmonatige Frist einen zahlungspflichtigen Monat. Ist der August beitragsfrei, verschiebt sich die Frist auf den nächsten zahlungspflichtigen Monat, also den September. Das Vertragsverhältnis endet in diesem Fall mit Ablauf des 30. Septembers.

Kündigung und Ruhezeit
Eine beantragte Ruhezeit verlängert die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist um die Dauer der in Anspruch genommenen Ruhezeit. Eine Ruhezeit kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn sich der Kunde bereits in der Kündigungsfrist befindet, oder wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde. Wird die Kündigung während einer laufenden Ruhezeit ausgesprochen, endet die Ruhezeit mit dem Wirksamwerden der Kündigung (oder nach Ablauf der Kündigungsfrist, je nach Vereinbarung). Der Kunde schuldet die Beitragszahlungen bis zum Ende der vertraglichen Kündigungsfrist. Die Beiträge werden dabei sofort in einer Summe fällig, dürfen jedoch auch in Raten abbezahlt werden.

Der/die Vertragspartner*in kann seine/ihre Kurse flexibel über das ganze Jahr verteilt nutzen (die Anzahl der verfügbaren Kurse im Tarif bezieht sich auf 12 Monate). Ein Anspruch auf Erstattung des Monatsbeitrags besteht nicht. Falls zum Zeitpunkt der Kündigung anteilig mehr Kurse genutzt als bezahlt wurden, wird die Kündigung erst wirksam, sobald diese Zahlung beglichen ist. 

Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel: 
„Du hast eine FLEX-Card mit einem Kontingent von 50 Einheiten pro Jahr und möchtest nach 4 Monaten kündigen. In dieser Zeit hast du jedoch bereits 30 Kurseinheiten verbraucht.” 

    • Bei der FLEX-Card berechnet sich der Wert einer einzelnen Kurseinheit aus dem Jahreskontingent im Verhältnis zur Jahressumme der Beiträge. Da du in diesem Beispiel nach einem Drittel der Zeit (4 von 12 Monaten) bereits deutlich mehr als ein Drittel deiner Kurse (30 von 50 Einheiten) verbraucht hast, entsteht eine Differenz.
    • Die Kündigung wird wirksam, sobald die Differenz zwischen dem Wert der tatsächlich genutzten Kurseinheiten und den bereits geleisteten Monatsbeiträgen ausgeglichen wurde.

Automatischer Tarifwechsel bei Vollendung des 15. Lebensjahres
Die Tarife für Kids und Teens enden automatisch mit Erreichen des 16. Geburtstags. Eine gesonderte Kündigung durch den Kunden ist hierfür nicht erforderlich. Mit Beendigung der bisherigen Karte, erfolgt automatisch die Anmeldung für die jeweils entsprechenden Erwachsenen-Tarife.

14-tägiges Widerrufsrecht 
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss besteht ein Widerrufsrecht. Der Widerruf muss in Textform gegenüber dem Tanzstudio erklärt werden. Für den Widerruf ist keine Begründung erforderlich. Im Falle eines wirksamen Widerrufs besteht Anspruch auf vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags. Das Tanzstudio verpflichtet sich, die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung durchzuführen. Der Anspruch auf die gezahlte Leistung entfällt bei einem wirksamen Widerruf. Bereits genutzte Wertkarten oder FLEX-Tarife sind vom Widerruf ausgeschlossen. Widerspricht der Kunde / die Kundin dem Lastschrifteneinzug anstatt den Vertrag schriftlich zu widerrufen, hat der Kunde / die Kundin die entstandene Rücklastschriftgebühr zu tragen. 

Außerordentliche Kündigung (nur anwendbar für FLEX-Tarif-Inhaber*innen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. bei einem Vertragsbeginn vor dem 01.03.2022) 
Bei Umzug (mehr als 50 km vom Unterrichtsort) oder andauernder Sportunfähigkeit sichern wir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis einen Monat nach dem Zugang eines geeigneten Nachweises zum persönlichen Vertragsende. Falls mehr Kurse genutzt als bezahlt wurden, gelten auch hier die Konditionen der ordentlichen Kündigung.    

Ruhezeit (nicht anwendbar auf Wertkarten) 
Eine Stilllegung des Vertrags ist für mindestens 2 Monate, maximal für 12 Monate und nur in ganzen Monaten möglich (z.B. 14.12.2023 bis 13.02.2024). Die Ruhezeit muss mindestens 1 Monat vor dem gewünschten Start der Ruhezeit beantragt werden. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,– EUR fällig.

Ferien-Tanzcamps und Workshops
Eine Stornierung nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts ist nicht möglich. Bei einer absehbaren Nicht-Teilnahme kann die Buchung auf eine andere Person übertragen werden. Hierfür muss das Tanzstudio rechtzeitig informiert werden und die Übertragung muss schriftlich vom Tanzstudio bestätigt werden. 

Bei Umzug (mehr als 50 km vom Unterrichtsort) oder andauernder Sportunfähigkeit kann das Ferien-Tanzcamp bei Vorlage eines gültigen Nachweises mindestens 4 Wochen vor Beginn kostenfrei storniert werden.  

Schließung
Für den Fall, dass das Studio schließen sollte, wird die Schließung mindestens 6 Monate zuvor angekündigt und so die Möglichkeit gegeben, das Restguthaben bis zur Schließung aufzubrauchen. Danach verfallen die Leistungsansprüche ersatzlos.

F. ERMÄßIGUNGEN UND RABATTE

Ermäßigungen
Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme am Tanzunterricht zu ermöglichen, bietet das Tanzstudio für bestimmte Personengruppen Ermäßigungen auf die regulären Kurstarife an.

Anspruchsberechtigte Personengruppen
Ein Anspruch auf einen ermäßigten oder sozialvergünstigten Tarif besteht für folgende Personen gegen Vorlage eines gültigen Nachweises:

  • Studierende (mit gültigem Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung)
  • Auszubildende (mit gültigem Ausbildungsvertrag oder -nachweis)
  • Praktikant*innen und Referendar*innen (mit entsprechendem Nachweis über die Dauer des Praktikums/Referendariats)
  • Geringverdiener*innen und Empfänger*innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ausgenommen potenzielle Leistungsempfänger*innen von kultureller Teilhabe – hierfür bitte extra beim Tanzstudio melden)
  • Arbeitslose (mit aktuellem Bescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters)

Härtefälle und Einzelfallentscheidungen:
In begründeten Härtefällen oder bei besonderen sozialen Umständen kann eine weitere Ermäßigung oder ein Sozialtarif nach individueller Prüfung und schriftlicher Zustimmung durch die Studioleitung gewährt werden.

Nachweispflicht und Gültigkeit
Der Nachweis der Anspruchsberechtigung (z.B. Ausweis, Bescheid, Bescheinigung) ist bei Vertragsabschluss und anschließend mindestens einmal halbjährlich oder bei Ablauf der Gültigkeit des Nachweises erneut vorzulegen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt oder endet die Anspruchsberechtigung, wechselt der Vertrag automatisch zum nächstmöglichen Termin auf den regulären, nicht ermäßigten Tarif. Eine rückwirkende Gewährung von Ermäßigungen ist ausgeschlossen.

Umfang der Ermäßigung
Die Höhe der Ermäßigung sowie die konkreten Sozialtarife sind in den aktuellen Preisangaben des Tanzstudios ausgewiesen und können variieren.

G. KOMMUNIKATION

Änderungen von Kontaktdaten
Inhaber*innen einer Karte müssen dem Studio eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Verfügung stellen, über die die Kommunikation mit der/dem Vertragspartner*in erfolgen kann. Der/die Vertragspartner*in hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass der/die Vertragspartner*in Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind von dem/der Vertragspartner*in zu tragen. 

H. DATENSCHUTZ

Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Studio ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für das Tanzstudio selbstverständlich. Das Tanzstudio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (einschließlich Fotos und Videos, die am Ende der Tanzstunden gemacht werden) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Tanzstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Nummer des jeweiligen Zutrittsprofils erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

Bild- und Videoaufnahmen
Bild- und Videoaufnahmen, die während der Unterrichtsstunden oder Veranstaltungen gemacht werden, dürfen vom Tanzstudio zu Werbezecken veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zum Widerruf und Schutz des Persönlichkeitsrechtes vor der Aufnahme.

I. HAFTUNG

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Wertsachen dürfen und sollen mit in den Tanzsaal mitgenommen werden.

Das Tanzstudio bietet generell keine Kinderbetreuung an. Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte für Kinder und Jugendliche beginnt bei Kursbeginn und endet mit Kursende. Umkleiden und Toiletten werden nicht beaufsichtigt und Eltern haften dort für ihre Kinder. 

Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner*in regelmäßig vertrauen darf. 

Eine Haftung für die widerrechtliche Verbreitung urheberrechtlich geschützten Foto- und Videomaterials durch Kund:innen kann nicht vom Tanzstudio übernommen werden.

Es ist darauf zu achten, dass beide Einfahrten in Stadtamhof (Studioeinfahrt und Einfahrt des Nachbarhauses rechts daneben) stets frei bleiben und Taxifahrer nicht behindert werden dürfen. Auch bei vorübergehendem Halten vor Einfahrten muss mit kostenpflichtigem Abschleppen gerechnet werden.

Das Parken und Betreten der Parkplätze am Standort Pentling erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder unvermeidbare Umwelteinflüsse entstehen, es sei denn, der Betreiber hat diese Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht. Die Verkehrssicherungspflichten des Betreibers bleiben hiervon unberührt.

J. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen in den AGBs
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, die / der Kursteilnehmer*in die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten
zu kündigen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

Stand: 01. Januar 2026

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