AGB
A. VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertragsschluss für Schnupperstunden kommt konkludent (durch schlüssiges Handeln) im Studio zustande, indem der/die Vertragspartner*in an einem Kurs teilnimmt bzw. sich dafür auf der Website anmeldet.
Der Vertragsschluss für die Wertkarten (z.B. Fünferkarten, Zehnerkarten, etc.), FLEX-Tarife und das Förderprogramm kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen der/die Vertragspartner*in und Adelheid Huber (im Folgenden: Tanzstudio) zustande. Der Vertrag wird online unter www.kotch-and-rhapsody.de von dem/der Vertragspartner*in ausgefüllt. Durch das Klicken auf den Button “Zahlungspflichtig bestellen” kommt der Vertrag zustande.
Bei Minderjährigen oder unmündigen Personen muss die Anmeldung/ der Vertrag von einem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter geschlossen werden. Dieser wird dann Vertragspartner des Studios. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesem Fall auch für die minderjährige Person.
Personen, die gekündigt haben und deren letzte Anwesenheit mindestens einen Monat zurückliegt, dürfen sich erst wieder mind. sechs Monate nach Wirksamwerden der Kündigung neu anmelden und die Kurse nutzen. Diese Regelung kann in einer Einzelfallentscheidung vom Tanzstudio zurückgenommen werden, wenn angemessen.
B. VERTRAGSGEGENSTAND
Entgeltliche Leistungen
Das Studio gewährt während der offiziellen Öffnungszeiten gegen Entgelt festgelegte Leistungen wie Kurse oder Seminare.
- Definition „Kurs“
Ein Kurs ist eine Kurseinheit und kann 45 Min., 60 Min. oder 90 Min. dauern. Er wird immer als ein Kurs abgerechnet. - Änderungen im Kursplan
Das Studio behält sich vor, das Kursangebot zu verändern und ist dabei nicht an bestimmte Tanzstile, Dozent*innen und Zeiten gebunden. In den bayerischen Schulferien bietet das Studio gegebenenfalls einen reduzierten Ferienstundenplan an oder schließt für die Ferienzeit. An gesetzlichen Feiertagen sowie dem Buß- und Bettag ist das Tanzstudio geschlossen. - Preisanpassungsrecht
Das Studio ist berechtigt, Preise anzupassen.
Unentgeltliche Leistungen
Aus der Bereitstellung unentgeltlicher Zusatzleistungen (wie z.B. eine(n) Freund(in) kostenlos mitzubringen, die Nutzung des WLANs, Studio-Nutzung, etc.) erwächst kein Anspruch auf die Nutzung der Zusatzleistung. Das auf Grund der Zusatzleistung Geleistete kann deshalb nicht zurückgefordert werden, weil keine Verbindlichkeit bestanden hat.
C. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bedingungen
Kindertarife gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag.
Regelmäßige Zahlungen
Es wird entweder einmalig im Voraus (Wertkarten wie z.B. Fünferkarten, Zehnerkarten, …) oder aber monatlich gezahlt (FLEX-Tarife und Förderprogramm). Die monatliche Zahlung ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten und wird jeweils zum 1. eines Monats fällig. Der Betrag wird per SEPA-Lastschrift von uns eingezogen. Bei von der/ dem Vertragspartner*in zu vertretenden Rücklastschriften berechnen wir die uns hierdurch jeweils konkret entstehenden Bankgebühren.
Aussetzen der regelmäßigen Zahlungen
Die monatlichen Zahlungen für die Standorte Nittenau und Roding werden im August und September ausgesetzt, da wir uns dort im Gegensatz zu den Standorten Stadtamhof und Pentling nur stundenweise einmieten.
Anmeldung
Bei der Anmeldung für eine Wertkarte (z.B. Fünferkarte, Zehnerkarte, …), zum FLEX-Tarif bzw. zum Förderprogramm ist eine einmalige Anmeldegebühr von 20,– EUR zu zahlen.
Erstattung
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags.
Versäumte Unterrichtseinheiten können jederzeit in anderen Kursen nachgeholt werden.
D. ZUGANGSBERECHTIGUNGEN
In den Tarifen ist der jeweilige Kurstarif gespeichert. Die aktuelle Anzahl der verfügbaren und verbrauchten Kurseinheiten ist jederzeit online einsehbar. Man checkt sich für jeden Kurs über den Last-Minute-CheckIn oder unsere App ein.
Zugang vor Ort
Zugang zum Umkleidebereich besteht in Stadtamhof durch einen Zahlencode. Die/der Kursteilnehmer*in verpflichtet sich, den Zugangscode für die beiden Türen auf keinen Fall an Dritte weiterzugeben.
App-Zugang und Übertragung
Die/der Vertragspartner*in verpflichtet sich, den Tarif nur höchstpersönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen. Überlässt er/sie den App-Zugang wissentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,– EUR beanspruchen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
E. VERTRAGSENDE
Wertkarten
Wertkarten (z.B. Fünferkarte, Zehnerkarte, …) sind 1 Jahr gültig. Daher ist keine Kündigung nötig. Bei Bedarf können Wertkarten bei Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 15€ um 3 Monate verlängert werden.
FLEX-Tarif
Der FLEX-Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende möglich für Verträge, die ab März 2022 geschlossen werden. Für Verträge, die vor März 2022 geschlossen wurden, gilt die damals gültige Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für den FLEX-Tarif ist eine Kündigung schriftlich notwendig. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung, wird der Tarif jeweils um 1 Monat verlängert, wobei stets eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum neuen Vertragsende gilt. Eine mündliche Kündigung bei den Kurslehrer*innen genügt nicht.
Der/die Vertragspartner*in kann seine/ihre Kurse flexibel über das ganze Jahr verteilt nutzen (die Anzahl der verfügbaren Kurse im Tarif bezieht sich auf 12 Monate). Ein Anspruch auf Erstattung des Monatsbeitrags besteht nicht. Falls zum Zeitpunkt der Kündigung anteilig mehr Kurse genutzt als bezahlt wurden, wird die Kündigung erst wirksam, sobald diese Zahlung beglichen ist.
Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:
„Du hast eine FLEX-Card 50 und nach 4 Monaten 30 Kurseinheiten verbraucht.”
-
- Bei der FLEX-Card 50 zahlst du monatlich z.B. 45,– EUR und hast Konditionen von 10,80 EUR/Kurseinheit.
- Dir sind ab Vertragsbeginn insgesamt 50 Kurse gut freigeschalten.
- Bei 30 verbrauchten Kurseinheiten hast du somit 30 x 10,80 EUR/Kurseinheit verbraucht. Das sind insgesamt 324,– EUR.
- Du hast 4 Monate lang schon 45,– EUR/Monat bezahlt. Das sind insgesamt 180,- EUR.
- Die Differenz von 324,– EUR minus 180,– EUR ist 144,– EUR.
- Damit ist eine Nachzahlung von 144,– EUR fällig.
- Nach der Zahlung dieses Betrags wird die Kündigung wirksam.
Förderprogramm
Das Förderprogramm hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und endet danach automatisch. Daher muss der Vertrag nicht gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung
(nur anwendbar für FLEX-Tarif-Inhaber*innen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. bei einem Vertragsbeginn vor dem 01.03.2022)
Bei Umzug (mehr als 50 km vom Unterrichtsort) oder andauernder Sportunfähigkeit sichern wir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis einen Monat nach dem Zugang eines geeigneten Nachweises. Falls mehr Kurse genutzt als bezahlt wurden, gelten auch hier die Konditionen der ordentlichen Kündigung.
Ruhezeit (nicht anwendbar auf Wertkarten)
Bei Schwangerschaft, langwieriger Verletzung, Krankheit, Auslandsaufenthalt/Praktikum oder Schwimmkurs bzw. Erstkommunion bei Kindern (ab 2 Monaten) ist nach Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. einer Bestätigung der Uni/ Praktikumsstelle eine Stilllegung des Vertrags möglich (max. 12 Monate, Bearbeitungsgebühr von 15,– EUR). In den Monaten der Ruhezeit darf das Tanzstudio nicht genutzt werden. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Schließung
Für den Fall, dass das Studio schließen sollte, wird die Schließung mindestens 6 Monate zuvor angekündigt und so die Möglichkeit gegeben, das Restguthaben bis zur Schließung aufzubrauchen. Danach verfallen die Leistungsansprüche ersatzlos.
F. KOMMUNIKATION
Änderungen von Kontaktdaten
Inhaber*innen einer Karte müssen dem Studio eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Verfügung stellen, über die die Kommunikation mit der/dem Vertragspartner*in erfolgen kann. Der/die Vertragspartner*in hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass der/die Vertragspartner*in Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind von dem/der Vertragspartner*in zu tragen.
G. DATENSCHUTZ
Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Studio ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für das Tanzstudio selbstverständlich. Das Tanzstudio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (einschließlich Fotos und Videos, die am Ende der Tanzstunden gemacht werden) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Tanzstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Nummer des jeweiligen Zutrittsprofils erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
Bild- und Videoaufnahmen
Bild- und Videoaufnahmen, die während der Unterrichtsstunden oder Veranstaltungen gemacht werden, dürfen von uns zu Werbezecken veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zum Widerruf und Schutz des Persönlichkeitsrechtes vor der Aufnahme.
H. HAFTUNG
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Wertsachen dürfen und sollen mit in den Tanzsaal mitgenommen werden.
Das Tanzstudio bietet generell keine Kinderbetreuung an. Die Aufsichtspflicht der Dozent*innen für Kinder und Jugendliche beginnt bei Kursbeginn und endet mit Kursende. Umkleiden und Toiletten werden nicht beaufsichtigt und Eltern haften dort für ihre Kinder.
Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner*in regelmäßig vertrauen darf.
Eine Haftung für die widerrechtliche Verbreitung urheberrechtlich geschützten Foto- und Videomaterials durch Kund:innen kann nicht vom Tanzstudio übernommen werden.
Es ist darauf zu achten, dass beide Einfahrten (Studioeinfahrt und Einfahrt des Nachbarhauses rechts daneben) stets frei bleiben und Taxifahrer nicht behindert werden dürfen. Auch bei vorübergehendem Halten vor Einfahrten muss mit kostenpflichtigem Abschleppen gerechnet werden.
I. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen in den AGBs
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, die / der Kursteilnehmer*in die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten
zu kündigen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Stand 25. November 2022